Corona Verordnung


Hygienekonzept des VTV Assel




Das allgemeine Hygienekonzept dient dazu, die notwendigen 

Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßnahmen aufgrund der Corona- 

Epidemie für den Gesamtverein umzusetzen. 

Jede Sparte erstellt vor Beginn des Trainingsbetriebes eine Übersicht zu 

sportartspezifischen Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen. 

Dieses Konzept bildet die Regelungen der „Warnstufe 3“ ab. 






Allgemeine Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen: 



1. Eine Teilnahme am Sportangebot des VTV Assel 1909 e.V. ist bei 

einschlägigen Krankheitssymptomen, wie Fieber und Husten, 

ausgeschlossen. Das betreffende Mitglied muss von der Sportstätte 

fernbleiben. 

• Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens 

nach 14 Tagen oder mit ärztlichem Zeugnis wieder am Training teilnehmen. 


2. Distanzregeln / Sportliche Aktivitäten 

Ab dem 15.01. gelten folgende Regeln: 

• Das Kontaktverbot und Abstandsgebot (mind. 2 m) bei der Ausübung von 

sportlichen Aktivitäten aufgehoben: 

Sport im Innenbereich und Außenbereich:Hier gilt die 2G-Plus Regelung – 

hierzu siehe Anlage 3 

Ausnahme: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre. Diese 

benötigen keinen Test. 

Bei Kapazitätsbeschränkung für Sporttreibende (incl. Trainer/Betreuer) 

auf 10qm/Person reicht 2G (also ohne Test) 

• Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist zulässig. 


3. Das Betreten und Verlassen der Sportstätte (Halle und Sportplatz) erfolgt 

auf direktem Weg. 

• Auf dem Vereinsgelände gilt das Abstandsgebot bis zur Ausübung des 

tatsächlichen Sport. 

• Masken sind nur dann notwendig, wenn das Abstandsgebot nicht 

eingehalten werden kann. Dies gilt bis zur tatsächlichen Ausübung des 

Sports. 



4. Hygieneregeln einhalten 

Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen 

und Flächen kann das Infektionsrisiko reduzieren. 

• Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam 

genutzten Sportgeräten eingehalten werden. 

• Desinfizieren der Sportgeräte nach jeder Trainingseinheit durch die 

trainierende Person 

• Waschgelegenheit, Seife und Handdesinfektionsmittel bereitstellen, um 

Händewaschen vor und nach dem Training zu gewährleisten (nur für das 

Training in der Sportstätte möglich) 

• Duschen und Umkleiden sind geöffnet 

• Das Betreten der WC-Anlage nur einzeln gestattet. 

• Alle Mülleimer der Sportstätte müssen regelmäßig geleert werden. 


5. Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind durch die 

Trainer/Übungsleiter/Veranstalter zu führen und vorzuhalten. 

(Angaben: Datum, Ort sowie ÜL/TN-Name, Telefon) 

• Folgende Personendaten sind zu erheben: 

Familienname, Vorname, vollständige Adresse und eine Telefonnummer 

• Die Listen sind nach Ablauf von drei Wochen zu vernichten/löschen. 

• Das führen von elektronischen „Listen“ (bspw. mit der App SpielerPlus) ist 

erlaubt, wenn alle Daten der Spieler in der App hinterlegt sind.• Zusätzlich ist 

bei vorgeschriebener 2G- und 3G-Regelung der Status zu dokumentieren 

(geimpft, genesen oder getestet) 

Dieses Konzept basiert auf der Niedersächsischen Corona-Verordnung. 

Diese finden Sie unter: https://www.niedersachsen.de/startseite/


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