Hygienekonzept des VTV Assel
Das allgemeine Hygienekonzept dient dazu, die notwendigen
Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßnahmen aufgrund der Corona-
Epidemie für den Gesamtverein umzusetzen.
Jede Sparte erstellt vor Beginn des Trainingsbetriebes eine Übersicht zu
sportartspezifischen Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen.
Dieses Konzept bildet die Regelungen der „Warnstufe 3“ ab.
Allgemeine Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen:
1. Eine Teilnahme am Sportangebot des VTV Assel 1909 e.V. ist bei
einschlägigen Krankheitssymptomen, wie Fieber und Husten,
ausgeschlossen. Das betreffende Mitglied muss von der Sportstätte
fernbleiben.
• Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens
nach 14 Tagen oder mit ärztlichem Zeugnis wieder am Training teilnehmen.
2. Distanzregeln / Sportliche Aktivitäten
Ab dem 15.01. gelten folgende Regeln:
• Das Kontaktverbot und Abstandsgebot (mind. 2 m) bei der Ausübung von
sportlichen Aktivitäten aufgehoben:
•
Sport im Innenbereich und Außenbereich:Hier gilt die 2G-Plus Regelung –
hierzu siehe Anlage 3
Ausnahme: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre. Diese
benötigen keinen Test.
Bei Kapazitätsbeschränkung für Sporttreibende (incl. Trainer/Betreuer)
auf 10qm/Person reicht 2G (also ohne Test)
• Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist zulässig.
3. Das Betreten und Verlassen der Sportstätte (Halle und Sportplatz) erfolgt
auf direktem Weg.
• Auf dem Vereinsgelände gilt das Abstandsgebot bis zur Ausübung des
tatsächlichen Sport.
• Masken sind nur dann notwendig, wenn das Abstandsgebot nicht
eingehalten werden kann. Dies gilt bis zur tatsächlichen Ausübung des
Sports.
4. Hygieneregeln einhalten
Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen
und Flächen kann das Infektionsrisiko reduzieren.
• Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam
genutzten Sportgeräten eingehalten werden.
• Desinfizieren der Sportgeräte nach jeder Trainingseinheit durch die
trainierende Person
• Waschgelegenheit, Seife und Handdesinfektionsmittel bereitstellen, um
Händewaschen vor und nach dem Training zu gewährleisten (nur für das
Training in der Sportstätte möglich)
• Duschen und Umkleiden sind geöffnet
• Das Betreten der WC-Anlage nur einzeln gestattet.
• Alle Mülleimer der Sportstätte müssen regelmäßig geleert werden.
5. Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind durch die
Trainer/Übungsleiter/Veranstalter zu führen und vorzuhalten.
(Angaben: Datum, Ort sowie ÜL/TN-Name, Telefon)
• Folgende Personendaten sind zu erheben:
Familienname, Vorname, vollständige Adresse und eine Telefonnummer
• Die Listen sind nach Ablauf von drei Wochen zu vernichten/löschen.
• Das führen von elektronischen „Listen“ (bspw. mit der App SpielerPlus) ist
erlaubt, wenn alle Daten der Spieler in der App hinterlegt sind.• Zusätzlich ist
bei vorgeschriebener 2G- und 3G-Regelung der Status zu dokumentieren
(geimpft, genesen oder getestet)
Dieses Konzept basiert auf der Niedersächsischen Corona-Verordnung.
Diese finden Sie unter: https://www.niedersachsen.de/startseite/